Brexit-Steuerbegleitgesetz ist unter Dach und Fach
Der Bundesrat hat dem "Brexit-Steuerbegleitgesetz" zugestimmt. Es enthält verschiedene steuerliche Regelungen als Reaktion darauf, dass das Vereinigte Königreich nach dem Brexit (derzeit ist als Austrittsdatum der 31.10.2019 geplant) für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln wäre. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass Bestimmungen im Bundesrecht, die auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug nehmen, während des Übergangs Zeitraums auf das Vereinigte Königreich anzuwenden sind.
Hinweis: Die meisten Übergangsregelungen setzen voraus, dass die entsprechenden Tatbestände bereits vor dem Brexit verwirklicht worden sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen ein Beratungstermin, um die konkreten Auswirkungen zu besprechen.