Erhöhung des Mindestlohns ab 1.1.2025 und Anhebung der Verdienstgrenze im Minijob

12.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 €/Stunde (bisher 12,41 €/Stunde).

Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze, da diese dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze bei 556,00 € monatlich bzw. bei 6.672,00 € im Jahr.

Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556,00 € im Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.

Aufgrund der Erhöhung der Minijobgrenze ändert sich auch der Übergangsbereich im Midijob. Ab dem 1.1.2025 beginnt diese Gleitzone für vergünstigte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer bei  556,01 € und endet (wie bisher) bei 2.000,00 € brutto/Monat.

Handlungsbedarf besteht bei bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Gehalt zwischen 538,01 € und 556,00 € im Monat liegt. Wird das Gehalt nicht auf mindestens 556,01 € erhöht, sind diese Mitarbeiter nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben einen Minijob auf.