Thema des Monats - Februar 2022 - Neues zur Entfernungspauschale
Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist die Höhe der Entfernungspauschale insbesondere für die Pauschalbesteuerung mit 15 % bei Zuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte relevant.
Aus Vereinfachungsgründen konnte bisher im Rahmen der Lohnsteuerpauschalierung davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht worden ist. Diese Vereinfachungsregel ist ab dem 01.01.2022 nicht mehr anwendbar, wenn der Arbeitnehmer bei einer in die Zukunft gerichteten Prognose an der ersten Tätigkeitsstätte typischerweise an weniger als 5 Arbeitstagen in der Kalenderwoche nach den dienst- oder arbeitsvertraglichen Festlegungen beruflich tätig werden soll (z. B. bei Teilzeitmodellen, Homeoffice). In diesen Fällen mindert sich die Anzahl der Fahrten verhältnismäßig wie folgt:
Arbeitstage pro Woche mit Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte | pauschalierbare Tage nach der Vereinfachungsregel |
---|---|
1 | 3 |
2 | 6 |
3 | 9 |
4 | 12 |
5 | 15 |