Thema des Monats - Wann endet das Werkstudentenprivileg?
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ergänzende Angaben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung zum Ende des Studiums von beschäftigten Studenten getroffen.
Das Studium im Sinne des Werkstudentenprivilegs (d.h. es besteht nur eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung) endet bei regulärer Beendigung mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist. Damit ist der Zugang der Briefpost der vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen Zeugnisse gemeint.
Beispiel: Ein Student befindet sich im Wintersemester 2020/2021 im letzten Semester. Er bleibt bis zum Semesterende am 31.03.2021 an der Universität/Fachhochschule eingeschrieben. Die schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis zum Ende seines Studiums erhält der Studierende am 20.01.2021. Somit endet das Werkstudentenprivileg zum 31.01.2021. Bei einer weiteren Beschäftigung besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Da in der Praxis nicht in allen Fällen eine schriftliche Mitteilung des Prüfungsergebnisses erfolgt, ist die Beurteilung zur Beendigung des Studentenstatus regelmäßig auf die zeitlich erste Mitteilung des Prüfungsamtes über das Gesamtergebnis abzustellen. Dazu gehört bereits der Hinweis auf die Abholmöglichkeit des Zeugnisses.
Die Nachweisführung über den Studentenstatus obliegt dem Arbeitgeber. Neben der Studienbescheinigung ist also zum Ende des Studiums der Nachweis über die Mitteilung des Prüfungsergebnisses bzw. über die Abholmöglichkeit des Zeugnisses zwingend erforderlich.