Welche Steuervorteile gelten für dienstliche E-Autos und E-Bikes?
Seit August 2021 sind auf deutschen Straßen nach Statistiken des Bundeswirtschaftsministeriums erstmals 1 Mio. Elektrofahrzeuge un-terwegs. Ein Grund für das große Interesse an der Elektromobilität dürfte auch die finanzielle Unterstützung sein, die der Staat für die An-schaffung von E-Autos gewährt: Bis Ende 2025 wird der Kauf von E-Autos noch mit bis zu 9.000 € bzw. von Plug-in-Hybriden mit bis zu 6.750 € gefördert. Hinzu kommen steuerli-che Vergünstigungen, die bereits seit 2020 für dienstliche Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge so-wie für dienstliche E-Bikes gelten:
Hinweis: Haben Sie Fragen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität? Wir beant-worten Sie Ihnen gerne.